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Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate. Das Mietverhältnis verlängert sich jeweils um weitere 3 Monate, sofern das Mietverhältnis nicht vom Mieter oder Vermieter gekündigt wird. Es kann von beiden Teilen unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten jeweils zum Monatsletzten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

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